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Projektsteuerung
Mit steigendem Bauvolumen
wachsen die Anforderungen an den Bauherrn, seine
Vorstellungen in die Praxis umzusetzen, wobei
er die Geschehensabläufe in technischer,
rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren,
zu steuern und zu überwachen hat. Diese Tätigkeiten
sind originäre Aufgaben des Auftraggebers
und von den Leistungen des Architekten und Ingenieurs
zu trennen. In der Praxis werden in diesen Fällen
Aufträge für Leistungen der Projektsteuerung
erteilt. Die Aufträge umfassen insbesondere
Beratungs-, Koordinations-, Informations- und
Kontrollleistungen. Die Projektsteuerung übernimmt
die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung
von Projekten mit mehreren Fachbereichen.
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Hierzu gehören:
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Klärung der Aufgabenstellung,
Erstellung und Koordinierung des Programms
für das Gesamtprojekt, |
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Klärung der Voraussetzungen
für den Einsatz von Planern und anderen
an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), |
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Aufstellung und Überwachung
von Organisations-, Termin- und Zahlungspläne,
bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, |
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Koordinierung und Kontrolle
der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden
Firmen, |
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Vorbereitung und Betreuung
der Beteiligung von Planungsbetroffenen, |
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Fortschreibung der Planungsziele
und Klärung von Zielkonflikten, |
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Laufende Information des Auftraggebers
über die Projektabwicklung und rechtzeitiges
Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, |
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Koordinierung und Kontrolle
der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs-
und Genehmigungsverfahren. |
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